Allgemeine Geschäftsgrundlagen

Vorbemerkung
Meinen Lieferungen und Leistungen liegen die nachstehend aufgeführten Bedingungen zugrunde. Gegenüber eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden haben sie Vorrang, auch wenn die Bedingungen des Kunden erst in späteren Erklärungen enthalten sein sollten. Abweichungen von meinen Bedingungen sind grundsätzlich nur dann wirksam, wenn sie von mir ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind, es sei denn, beide Vertragsparteien haben deutlich den Willen zum Ausdruck gebracht, dass eine mündlich getroffene Abrede ungeachtet des vorstehenden Schriftformerfordernisses
gültig sein soll.


1) Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder mir erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Augenommen davon sind reine Satz- und Programmieraufträge.
1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Als Urheberin ist Almut M. berechtigt, an geeigneter Stelle des Werkes den üblichen Urhebervermerk anzubringen
1.3. Almut M. überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.4. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


2) Vergütung

2.1. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Almut M. für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


3) Fälligkeit der Vergütung

3.1. Die Vergütung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
3.2. Bei Erstaufträgen wird eine Anzahlung von 1/3 des Auftragswerts per Vorkasse fällig.
3.3. Druckkosten oder andere Produktionskosten sind grundsätzlich per Vorkasse zu begleichen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
3.5. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Almut M. die Zahlung der bis dahin geleisteten Arbeitsstunden verlangen.
3.6. Almut M. kann bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Schweizer Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.


4) Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1. Sollte Almut M. für den Kunden die Produktion von Drucksachen übernehmen, so sind die Druckkosten vom Kunden per Vorkasse zu begleichen, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
Der Druckauftrag wird erst nach Zahlungseingang bei Almut M. in Auftrag gegeben.
4.2. Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist, zu erstatten.


5) Eigentumsvorbehalt

5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen (Originaldateien) werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.3. Almut M. ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.


6) Belegmuster
6.1. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber Almut M. auf deren Wunsch bis zu 5 einwandfreie und ungefaltete Belege unentgeltlich. Almut M. ist berechtigt diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.


7) Haftung

7.1. Almut M. verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Almut M. haftet für entstandene Schäden, gleichgültig ob von unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder einfachen Erfüllungshilfen verursacht, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
7.2. Sofern Almut M. notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Almut M. Almut M. haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3. Mit der Genehmigung zur Veröffentlichung, bzw. mit der Druckfreigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen oder Reinzeichnung entfällt jede Haftung von Almut M..
7.5. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Almut M. nicht.
7.6. Der Auftraggeber hat das gelieferte Werk unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung des Werks, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Ablieferung des Werks, schriftlich vorgebracht werden. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.


8) Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrags und der Vorgaben des Auftraggebers besteht Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Almut M. behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten
hat, so kann Almut M. eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit kann Almut M. auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller Almut M. übergebener Vorlagen
berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt
der Auftraggeber Almut M. von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


9) Schlußbestimmungen

9.1. Erfüllungsort ist Fribourg.
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3. Es gilt das Recht der Schweiz.